Gesellschaft für Social Groupwork e.V.

Zur Aufnahme in die Gesellschaft für Social Groupwork e.V. ist die Erfüllung folgender Standards (Stand 19.11.1995) Voraussetzung:

1. Mehrjährige Tätigkeit (in der Regel zwei Jahre) in einem Beruf, in dem er/sie methodisch mit Gruppen arbeitet oder arbeitete.

2. Erfolgreich abgeschlossene längerfristige Fortbildung (mindestens 200 Unterrichtsstunden) für die Arbeit mit Gruppen. Diese Fortbildung muss beinhalten:
- Theorie von Sozialer Gruppenarbeit
- Selbsterfahrungsanteile
- eigene Gruppenarbeit während der Fortbildung
- kursbegleitende Supervision

3. Alternativ zu 1. und 2. ein erfolgreich abgeschlossenes Studium von Social Groupwork an einer ausländischen Hochschule.

4. Über Ausnahmen von 1. und 2. entscheidet der Vorstand. Hierbei hat er auf die Sicherung der Qualität zu achten.

5. Der Vostand kann Personen, die sich in der Ausbildung eines sozialen Berufes befinden, in die Gesellschaft aufnehmen. Sie erhalten dan Status von studentischen Mitgliedern. Ihre Mitgliedschaft endet in dem Jahr, in dem sie ihre Ausbildung abschließen.

6. Der Vostand kann Personen aus Praxis, Wissenschaft und Lehre, die sich um die Förderung der Gruppenarbeit verdient gemacht haben, die Mitgliedschaft antragen.